Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: Mai 2026 · Gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webanwendung Firmzeit unter firmzeit.de und alle Subdomain-Auftritte (z. B. pfarrname.firmzeit.de), betrieben von Esel und Wolf Grafikwerkstatt, Sebastian Sehr, Mettmann.
Stand der Konformität
Teilweise konform
Die Webanwendung ist aufgrund der unten aufgeführten Mängel teilweise konform mit den Anforderungen der EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Bereiche entsprechen noch nicht vollständig den Anforderungen — wir arbeiten an der Behebung:
- WCAG 1.4.3Farbkontraste: Einzelne Textelemente in gedämpften Farben erreichen möglicherweise nicht das geforderte Kontrastverhältnis von 4,5:1. Als Übergangslösung steht unter „Persönliche Anzeigeeinstellungen" ein Kontrast-Toggle bereit.
- WCAG 2.3.3Animationen: Einige Übergänge und Animationen können bei Empfindlichkeit gegenüber Bewegung störend sein. Über den Toggle „Bewegung reduzieren" lassen sie sich deaktivieren.
- WCAG 2.4.7Sichtbarer Fokus: Bei einigen interaktiven Elementen ist der Tastaturfokus-Indikator nicht ausreichend sichtbar.
- WCAG 1.1.1Textalternativen: Einzelne dekorative Icons besitzen noch kein aria-hidden-Attribut.
- WCAG 2.1.1Tastaturbedienung: Einige modale Dialoge und Dropdown-Menüs sind noch nicht vollständig per Tastatur bedienbar.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 20. Mai 2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung durch den Betreiber.
Persönliche Anzeigeeinstellungen
Du kannst das Erscheinungsbild der Seite für dich anpassen. Die Einstellungen werden lokal in deinem Browser gespeichert und gelten für alle Seiten auf firmzeit.de.
Feedback und Kontakt
Wenn dir Barrieren auf dieser Plattform auffallen, melde dich gerne bei uns — wir sind an konkretem Feedback interessiert und beheben Mängel so schnell wie möglich:
E-Mail: info@firmzeit.deTelefon: 0178 4951776
Durchsetzungsverfahren
Wenn du auf eine Barrierefreiheitsanforderung hinweist und innerhalb von 6 Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhältst, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für privatwirtschaftliche Anbieter digitaler Dienste in Deutschland ist dies:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und EisenbahnenReferat Barrierefreie Kommunikation
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
www.bundesnetzagentur.de